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AGB

AGB für Unternehmer und Kaufleute
Diese AGB gelten nicht für Verbraucher!  


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oellers Immex
Produktions- und Vertriebs GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich – nur für Kaufleute und Unternehmer!

  • Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit diese gegenüber Kaufleuten und Unternehmen nach §14 BGB erbracht werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.
  • Sind unsere Geschäftsbedingungen dem Besteller bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
  • Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen zur Wirksamkeit zwischen uns und dem Besteller schriftlich vereinbart werden.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme durch uns erfolgt innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen.
  • Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Zusicherungen der Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Ware. Die unsere Produkte betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Angaben sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Bezugnahme auf Normen, technische Regeln, sonstige technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegen-standes in Angeboten und Prospekten stellt nur eine Beschreibung der Leistung und keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Farbabweichungen zu Farbton - Karten und Mustern sind möglich und bedingt durch technisch unterschiedliche Verarbeitung und Rohstoffe nicht auszuschließen. Als Maßstab für Farbabweichungen wird das Merkblatt Nr. 25 „Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen Anhang B „Übliche Farbdifferenznen für Bautenlacke und Bautenfarben“ Stand August 2003 des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V. zugrunde gelegt.
  • Sonderanfertigungen sind Produkte, die auf Wunsch des Kunden oder nach dessen Rezeptvorgabe gefertigt oder modifiziert werden. Sie werden ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung oder in den Lieferpapieren gekennzeichnet. Angaben zu Verbrauch, Eignung und Eigenschaften werden aus Erfahrung mit vergleichbaren Produkten als Unterstützung mitgeteilt, stellen aber keine verbindliche Zusage dar. Bestellmengen und Bedarfsmengen von Sonderprodukten werden von uns nicht überprüft.
  • Alle Nebenvereinbarungen zum Kaufvertrag, insbesondere Empfehlungen, Auskünfte, Ratschläge, mündliche Absprachen und andere Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern binden uns erst nach schriftlicher oder formularmäßiger Bestätigung. Ein Beratungsvertrag und Pflichten aus einer Beratung werden nur dann begründet, wenn eine solche Beratungspflicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  • Empfehlungen zur Verwendung unserer Produkte geben wir nach bestem Wissen und nach dem jeweiligen Stand unserer Erkenntnisse. Sie entbinden den Kunden nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Anwendungstechnische Empfehlungen in Wort und Schrift sind unverbindliche Beschreibungen und begründen keine nebenvertraglichen Pflichten.
  • Wir setzen voraus, dass unsere Produkte nach den anerkannten Regeln der Technik verwendet und durch fachkundiges Personal verarbeitet werden. Mit der Beratung z.B. beim Verkauf von Produkten zur Abdichtung von Gebäuden wird in keinem Fall eine Sanierungsplanung ersetzt. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Verwendbarkeit unserer Produkte durch einen vom Kunden beauftragten Sachverständigen, Planer, Architekten etc. geprüft wurde. Dies gilt auch in den Fällen, in denen unsere Mitarbeiter ein Objekt besichtigen, um an Ort und Stelle Kaufempfehlungen auszusprechen.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  • Sind in der Bestellung des Kunden Preise nicht genannt, versteht sich dieses Angebot unter Zugrundelegung der Preise gemäß unseren Preislisten. Diese sind als Vertrags-preis maßgebend, sobald wir die Lieferung dem Kunden bestätigt oder die bestellte Ware an den Kunden ausgeliefert haben. Zu den Preisen gemäß unseren Preislisten oder den bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich vereinbarten Preisen kommt zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  • Unsere Preise verstehen sich bei Abholung ab Werk in Aldenhoven.
  • Die Zahlung ist 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Soweit ein Skontoabzug vereinbart wurde, ist dieser unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.
  • Wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht zahlt, ein Zahlungsziel überschreitet oder sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Kunden fällig zu stellen und auch abweichend von getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen zu verlangen, die auf dem selben Rechtsverhältnis beruhen.
  • Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden gegenüber unseren Forderungen nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch auf dem selben rechtlichen Verhältnis wie unser Anspruch beruht.
  • Die Begebung von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zahlungshalber zulässig. Diskont - und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Lieferung, Leistungszeit, Lieferverzug

  • Für die Lieferung und den Übergang der Gefahr gilt nach CIP gemäß Incoterms 2010 die Klausel EXW ab Werk Aldenhoven. Soweit abweichend im Einzelfall vereinbart ist, dass wir zur Versendung der Ware verpflichtet sind, erfolgen der Transport auf Kosten des Käufers und die Wahl der Transportmittel sowie des Transportweges mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird.
  • Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anders vereinbart worden ist. Werden Lieferfristen aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie zum Beispiel Betriebsstörungen, Ausfall von Produktionsanlagen, Ausfall von Lieferungen oder Überschreitung von Lieferfristen durch unsere Lieferanten, Betriebsunterbrechungen auf Grund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von vier Tagen hinauszuschieben. Würde hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind wir ebenso wie der Kunde unter Ausschluss jeder Schadenersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von den Lieferstörungen betroffenen Menge vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.
  • Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzunehmen, so ist die Abnahme gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen.
  • Dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

 

5. Verpackung

  • Erfolgte die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung von Resten entleert und für uns frei von Frachtkosten zurück zu senden. Verlust oder Beschädigung einer Leihverpackung gehen zu Lasten des Käufers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken dienen oder für andere Produkte verwendet werden. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
  • Einwegverpackungen werden von uns nicht zurück genommen. Wir benennen dem Käufer statt dessen einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Kunden in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Kaufpreisforderungen gelten solange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck- oder Wechselverfahrens fortbesteht.
  • Dem Käufer ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für uns, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  • Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind wir uns mit dem Käufer darüber einig, dass der Käufer uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Kaufsache und die Neuware pfleglich zu behandeln. Er hatte diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch als Sicherung übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Die Berechtigung besteht nicht, soweit der Kunde den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
  • Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Verbindet oder vermischt der Käufer die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an.
  • Der Kunde tritt uns auch bereits jetzt die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.
  • Solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nach-kommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Auf unser Verlangen hat der Kunde seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Kunden an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden davon solange keinen Gebrauch machen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ohne Verzug nachkommt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit seinen Zahlungsverpflichtungen können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
  • Pfändungen oder sonstigen Zugriff Dritter auf die von uns gelieferte Ware hat der Kunde uns unverzüglich zu melden.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20 Prozent übersteigt.


7. Beanstandungen, Gewährleistung

  • Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen. Falls erforderlich zu einer Prüfung, hat der Käufer eine Probeverarbeitung durchzuführen, bei der die Eignung für den vorgesehenen Einsatz, insbesondere bei Verwendung von nicht durch uns bezogenen Komponenten überprüft wird.
  • Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und hat Art und Ausmaß des Mangels genau zu bezeichnen.
  • Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung der Mängel oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  • Im Falle des Unternehmerrückgriffs (§ 478 BGB) sind wir berechtigt, Rückgriffsrechte des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware und Aufwendungsersatz abzulehnen, sofern wir dem Käufer für den Ausschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ohne dass ein Ausgleich einzuräumen ist.

 

8. Haftung

  • Eine Haftung unsererseits für Schäden oder vergebliche Aufwendungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
    • von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder
    • auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

In diesem Rahmen haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt.

  • Haften wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Kunden, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. In jedem Falle ist bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, unsere Haftung der Höhe nach auf 1 Million Euro pro Schadensfall begrenzt.
  • Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für die Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.
  • Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Bestimmungen vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss gemäß § 311 BGB, positiver Vertrags-verletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß §§ 823ff. BGB. Der Ausschluss oder die Einschränkung der Schadensersatzhaftung gilt auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8 a, b und e gelten nicht, soweit unsere Haftung auf Grund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden.

 

9. Verjährung

  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln unserer Lieferungen oder Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke) oder § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). In den im vorstehenden Satz 2 genannten Fällen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
  • Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1.
  • Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten aber mit folgender Maßgabe:
    • Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
    • Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Übergabe der Ware oder dem für die Übergabe vorgesehenen Zeitpunkt.
  • Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
  • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  • Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem einzelnen Vertrag ist unser Sitz in Aldenhoven.
  • Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess
  • Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen
  • „Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.“
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